Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Das Recht auf Selbstbestimmung stärken
„Wieso sollte ich mich mit dem Thema auseinandersetzen? Es ist doch alles gut!“
Jeder Mensch kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen andere für Sie entscheiden müssen. Manchmal geht es schneller als man denkt. Haben Sie gewusst, dass Ehepartner oder Kinder nicht automatisch zu gesetzlichen Vertretern werden, auch als Eltern volljähriger Kinder nicht.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie in gesunden Tagen selbst, wer Sie in einem solchen Fall vertritt und welche Entscheidungen für Sie im Ernstfall getroffen werden sollen.
Das viele Menschen die Vorsorge als heikles Thema empfinden und es lieber hintenanstellen, ist nicht ungewöhnlich. Hat hat man erst die Chance verpasst, alles vorab zu regeln und ist der Ernstfall eingetreten, entsteht oft ein heilloses Durcheinander. Das kann man verhindern!
Dieser Vortrag enthält erste allgemeine Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Als Laie werden Sie dadurch zwar längst noch nicht zum Experten, aber Sie können sich einen groben Überblick verschaffen und sehen, worauf es konkret ankommt und wann und wie Sie für sich idealerweise vorsorgen.
Gerne können Sie Fragen stellen oder im Anschluss einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Teilnehmer/innen: mind. 7 Personen
Kursdaten
Kurs-Nr.: Herbst 102-01
Dozent: Silke Schicke
Datum: Di., 06.09.2022, 19.00 – 21.00 Uhr
Ort: „Gerhard-Hilgendorf-Schule“ Stockelsdorf
Gebühr: 1 x 120 Min. = kostenfrei
Kurs-Nr.: Frühjahr 102-02
Dozent: Silke Schicke
Datum: Di., 14.02.2023, 19.00 – 21.00 Uhr
Ort: „Gerhard-Hilgendorf-Schule“ Stockelsdorf
Gebühr: 1 x 120 Min. = kostenfrei